Der Bundesrat lockert den Zugang zur beruflichen Grundbildung in Härtefällen

Abgewiesene Asylsuchende und jugendliche Sans-Papiers sollen einfacher eine Berufsausbildung absolvieren können. In Erfüllung eines Auftrags des Parlaments hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Künftig müssen die betroffenen Personen statt wie bisher während fünf Jahren nur noch während zwei Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, um ein Härtefallgesuch im Hinblick auf eine Berufsausbildung einreichen zu können. Die Änderung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.

Das Parlament hat im Dezember 2022 eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Grundbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird. Daraufhin hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) in die Vernehmlassung gegeben. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat die vorgeschlagenen Änderungen begrüsst.

Künftig müssen die betroffenen Personen statt wie bisher während fünf Jahren nur noch während zwei Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, um ein Härtefallgesuch im Hinblick auf eine Berufsausbildung einreichen zu können. Ausserdem wird die Frist für die Einreichung eines solchen Gesuchs von einem auf zwei Jahre verlängert.

Wie in der Motion gewünscht, werden die Integrationskriterien und die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung, die im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), im Asylgesetz (AsylG) und in der VZAE geregelt sind, beibehalten.

Quelle: Bundesrat